Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Angebot/Auftragserteilung/Auftragsannahme

Allen Angeboten und Vereinbarungen mit Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts liegen die nachstehenden Vertragsbedingungen zugrunde. Diese gelten auch durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

Unwidersprochene Auftragsbestätigungen gelten als vom Besteller ausdrücklich anerkannt. Abweichende Bedingungen des Geschäftspartners sind für uns auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich. Angebote sind bis zu unserer Auftragsbestätigung freibleibend. Für zur Lieferung ab Lager angebotene oder zugesagte Positionen behalten wir uns Zwischen-verkaufsrecht vor.

Bei in ausgedruckten und elektronischen Unterlagen enthaltenen Angaben sind Abweichungen zulässig, soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet wurden.

Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt oder ohne Bestätigung unmittelbar ausgeliefert ist. Spätere Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung bzw. Zustimmung.

Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm verfügten Unterlagen (wie Zeichnungen, Muster, Lehren usw.) und Angaben über Einsatzbedingungen. Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Muster werden gegen Berechnung geliefert. Angebote, Schriftwechsel, Auftragsbestätigungen oder aus anderem Anlass gegebene Unterlagen oder Muster bleiben unser Eigentum, dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden und unterliegen dem Urheberrecht. Vervielfältigungen, Nachahmungen oder Weitergabe sind nicht erlaubt. Konstruktionsänderungen und Veränderungen im Sinne fortschrittlicher Weiterentwicklung behalten wir uns vor.

(2) Preise

Die Preisangaben sind unverbindliche Preisempfehlungen zum Zeitpunkt der Drucklegung. Sie verstehen sich in € (Euro) zuzügl. Mehrwert-steuer (MWST), ab Neresheim-Elchingen, oder bei Exportsendungen frei deutscher Grenze bzw. fob deutschem Hafen. Versandkosten und Wertversicherung sind nicht eingeschlossen. Das gleiche gilt für Teilsendungen.

Wir behalten uns vor, einen Mindermengenzuschlag für die Bearbeitung von Kleinstaufträgen zu erheben.

Für den Versand an Zweitadressen wird eine Direktversandkostenpauschale berechnet.

Die jeweils gültigen Beträge entnehmen Sie in ihrer jeweiligen zeitlichen Gültigkeit unserer homepage www.jso.de unter Pauschale Tarife gemäß AGB.
Bei einer Lieferzeit bis zu 2 Monaten gerechnet ab dem Tag der Auftragsbestätigung gelten die bestätigten Preise, andernfalls werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.

(3) Lieferung/Warenrücksendungen

Der Käufer erklärt sich mit Teillieferungen, so-weit sie dem Käufer zumutbar sind, und bei Sonderfertigungen mit angemessenen Unter- oder Überlieferungen, einverstanden, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Auftragsstreichungen oder Rückstellungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Bereits entstandene Kosten sind vom Besteller zu ersetzen.

Werkzeugrückgaben sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Bei Werkzeugrücknahmen ist der Einsender mit einem angemessenen Abzug für Überarbeitung/Lagerrückgliederungskosten etc. einverstanden. Sonderanfertigungen und Ersatzteile werden nicht zurückgenommen.

Sendungen werden grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers verschickt.

(4) Lieferzeit

Lieferzeitangaben sind ohne Vereinbarung eines Fixtermins oder ausdrückliche Bestätigung durch uns unverbindlich. Die Laufzeit beginnt mit der Ausstellung der Auftragsbestätigung oder Fertigungsfreigabe. Angemessene Lieferzeitverzögerungen berechtigen den Käufer nicht zu Deckungskäufen, Schadenersatzansprüchen, Aufrechnungen von Verzugsschäden oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Geschehnisse „Höherer Gewalt“ wie z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Ausschußwerden etc. befreien uns für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Ereignisse solchermaßen berechtigen uns auch zu einseitiger Entbindung aus dem Vertrag, Rückstellung oder teilweisen Aufhebung eingegangener Vereinbarungen unter Ausschluß von irgendwelchen Ansprüchen des Käufers. Das gleiche gilt für nicht rechtzeitige oder richtige Lieferung durch Vorlieferanten. Diese Lieferhindernisse sind auch dann nicht vom Lieferer zu vertreten, wenn sie während eines bereits entstandenen Verzugs eintreten.

(5) Zahlungsbedingungen

Soweit Zahlung nach Lieferung vereinbart ist, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb 10 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum, Reparaturen sind sofort zahlbar.

Scheckzahlungsweise bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Lieferanten. Einzugsspesen gehen zu Lasten des Ausstellers und sind sofort nach Belastungsanzeige zahlbar. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel werden zahlungshalber nicht angenommen.

Im Falle von Zahlungsverzug sind wir berechtigt, entstandene Kosten und bankübliche Zinsen einzufordern oder bei Situationsverschlechterung die Belieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vorzunehmen, oder von der Erfüllung eingegangener Verpflichtungen zurückzutreten. Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit sind wir unverzüglich zu verständigen. Lieferung an uns unbekannte Firmen erfolgt per Nachnahme. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung strittiger Gegenansprüche seitens des Rechnungsempfängers sind nicht statthaft.

(6) Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist als Wiederverkäufer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen eines normalen Geschäftsverkehrs bei Absicherung unserer Rechte und Ansprüche berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Pfändung durch Dritte von mit unserem Eigentumsrecht belasteten, also uns gehörenden Waren, ist uns sofort mitzuteilen.

Bei Verzug oder vertragswidrigem Verhalten sind wir auch ohne Erklärung aufgrund des Eigentumsvorbehalts berechtigt, die Herausgabe sämtlicher Liefergegenstände zu verlangen.

An uns retournierte Waren werden entsprechend verwertet und dem Partner durch Gutschrift auf seine Schulden angerechnet.

(7) Gewährleistung/Konstruktion

Wir leisten Gewähr für Lieferung einwandfreier Werkzeuge in sachgemäßer Ausführung und angebotener Qualität, sowie technischer Funktion bei dementsprechender sachrichtiger Verwendung oder den vom Käufer beschriebenen Einsatzbedingungen. Bei versteckten Mängeln (Materialfehler etc.), die außerhalb unseres Einflusses liegen, normalem Verschleiß, Veränderungen durch Dritte, unsachgemäße Verwendung oder Anwendung sowie Instandsetzung, haften wir nicht. Mängelrügen sind sofort oder bis spätestens 10 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich vorzubringen. Danach sind Ansprüche verfallen. Bei nicht erkennbaren Mängeln ist die Meldung unverzüglich nach Erkennen schriftlich vorzunehmen.

Von uns anerkannte Mängel beheben wir für den Käufer kostenlos nach Maßgabe unserer Entscheidung über Ersatz oder Nachbesserung. Für Mängelfolgeschäden übernehmen wir keine Haftung. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen Mängelrügen oder von uns nicht anerkannter Ansprüche des Käufers sind nicht statthaft. Im Übrigen ist Schadenersatz jeglicher Art ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

Im Sinne technischen Fortschritts behalten wir uns Konstruktionsänderungen und die Verwendung anderer Materialien ausdrücklich vor. Katalogabbildungen und andere beschreibende Aussagen sind daher unverbindlich.

Bei Sonderanfertigungen ist für Überlängen in Fräs- und Bohrwerkzeugen mit Schaft jede Gewährleistung seitens des Lieferers ausgeschlossen.

(8) Erfüllungsort/Gerichtsstand/Recht

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Oberkochen. Gerichtsstand ist der für uns zuständige gesetzliche Gerichtsstand. Es ist ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden.

Wir behalten uns aber auch die Berechtigung vor, am Sitz des Bestellers zu klagen.

(9) Allgemeines

Der Nachdruck unserer Katalog- und Preisunterlagen ist nicht erlaubt, auch nicht auszugsweise. Ausnahmen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Punkte der Geschäftsbedingungen oder wenn solche durch andere Vereinbarungen ersetzt sind, bleibt der übrige Vertragsinhalt davon unberührt und ist verbindlich.

Mit der Herausgabe neuer Preisunterlagen verlieren vorausgegangene Preislisten, Angebote und persönliche Preisangaben ihre Gültigkeit.